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Weniger vermüllen, mehr recyceln

Zurück in den Kreislauf, heißt es mit 1. Jänner 2025 für Kunststoffflaschen und Metalldosen. Dann tritt nämlich eine neue Pfandverordnung in Kraft, mit der ein weiteres Kapitel im großen Buch der Nachhaltigkeit aufgeschlagen wird. Eine Hauptrolle spielen darin auch Gastronomen und Hoteliers. Die HGP-Experten helfen durch den Recycling-Dschungel.

Warum gibt es ein neues Pfandsystem?

Der Gedanke hinter dem neuen Pfandsystem ist so simpel wie genial: Aluminium und Kunststoff sind wertvolle Rohstoffe – durch hochwertiges Recycling steht der Pfandartikel wieder zur Verfügung. Durch diese Kreislaufwirtschaft erfolgt kein Downcycling – alte Verpackungen werden zu neuen Verpackungen. Durch den Pfandbeitrag soll dem achtlosen Wegwerfen von Einweggetränkeverpackungen in der Umwelt – englisch Littering – Einhalt geboten werden. Die Zielsetzung ist, ab 2025 eine Sammelquote von 80 Prozent zu erreichen, ab 2027 90 Prozent.

Wofür genau gibt es ein Pfand?

Kurz gesagt: Alles, was Flüssigkeiten enthält und in Kunststoffflaschen oder Metalldosen zwischen 0,1 bis 3 Liter verkauft wird. Pro PET-Flasche oder Alu-Dose müssen Konsumenten 25 Cent Pfand (zusätzlich zum Verkaufspreis) zahlen, den sie beim Retournieren des leeren Gebindes an einer der vielen Rückgabestellen zurückbekommen. Alle Produkte, für die ein Pfand zu bezahlen ist, werden mit einem neuen Pfandlogo gekennzeichnet. Zusätzlich zum Logo kann mittels App über den Barcode der Verpackung kontrolliert werden, ob für die jeweilige Verpackung ein Pfand anfällt.

Welche Ausnahmen gelten?

Milch, Milchprodukte, Breikost, Flüssignahrung, Medizin und Sirupe sind von der Pfandpflicht ausgenommen.

Wer steht hinter dem neuen Pfandsystem?

Die „EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH“ kümmert sich als zentrale Stelle um alle organisatorischen und strukturellen Angelegenheiten des Einwegpfandsystems.

 

Welche Rolle spielt die Gastronomie & Hotellerie?

Als Gastronomie- oder Hotelleriebetrieb ist man in erster Linie für die Weiterverrechnung der Pfandgebühr an die Gäste zuständig. Das heißt: Wenn Getränke „to go“ verkauft werden, muss das Pfand an den Kunden weitergegeben werden – schließlich sollen diese die leeren Gebinde wieder an einer entsprechenden Rückgabestelle zurückbringen.
Eine große Ausnahme gilt bei Getränken, die direkt im Restaurant, Café oder Hotel genossen werden. Denn bei Konsumation vor Ort entfällt die Pfandgebühr. Warum? Weil die Flaschen und Dosen ohnehin im Haus verbleiben.

Was ist bei der Pfandrücknahme konkret zu tun?

Alle Verkaufsstellen, die Kunststoffflaschen und Metalldosen ausgeben, müssen diese grundsätzlich auch wieder zurücknehmen. Dies kann entweder manuell erfolgen oder über einen Rücknahmeautomaten. Doch Achtung, es gelten folgende Ausnahmen:

  • Gastgewerbebetriebe wie Hotels, Restaurants oder Cafés, in denen ausschließlich vor Ort konsumiert wird und keine Getränke „to go“ ausgeschenkt werden, sind von der Rücknahmepflicht befreit.
  • Auch Verkaufsautomaten sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Im Gegenzug muss der Vertreiber des Automaten einen Ausgleichsbeitrag je Gebinde an die „EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH“ bezahlen – es sei denn, es befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Rücknahmestelle.
  • Bei Essenszustellungen von Restaurants und beauftragten Lieferdiensten müssen die Gebinde nicht zurückgenommen und der Pfandbetrag nicht zurückerstattet werden. Es muss jedoch ein Ausgleichsbeitrag an die „EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH“ bezahlt werden.

In welchem Zustand muss das Leergut sein?

Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass die Verpackung leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar ist.

Was hat es mit der „Handling Fee“ auf sich?

Ist eine Rücknahmestelle im System registriert, erhält sie nach Zählung der zurückgegebenen Einweggetränkeverpackungen von der „EWP Recycling Pfand“ nicht nur das Pfand ausbezahlt, sondern auch eine sogenannte Handling Fee je zurückgegebenem Stück.

Die vorläufige Handling Fee beträgt:

  • bei der Rücknahme mittels Automaten:
    ca. 0,039 Euro für Kunststoffflaschen
    ca. 0,037 Euro für Metalldosen
  • bei manueller Rücknahme:
    ca. 0,028 Euro für Kunststoffflaschen
    ca. 0,026 Euro für Metalldosen

Erfolgt eine Abholung der leeren Gebinde in plombierten Säcken über die „EWP Recycling Pfand“ oder über einen Logistikpartner, wird der Einwegpfandbetrag der gesammelten Leergebinde nach erfolgter Zählung regelmäßig ausbezahlt. Für diesen Prozess ist eine Registrierung notwendig.

Bilder: iStock, EWP
Text: Eva Pohn
3. Januar 2025
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